Das oberst Organ bestimmt für die Prüfung der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtung einen Experten für berufliche Vorsorge. Experten für berufliche Vorsorge bedürfen der Zulassung durch die Oberaufsichtskommission.
Liste der durch die Oberaufsichtkommission zugelassenen Experten:
Natürliche Personen
Juristische Personen
Der Experte für berufliche Vorsorge prüft periodisch:
- ob die Vorsorgeeinrichtung Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann;
- die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Er unterbreitet dem obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung Empfehlungen insbesondere über:
- den technischen Zinssatz und die übrigen technischen Grundlagen;
- die Massnahmen, die im Falle einer Unterdeckung einzuleiten sind.
Werden die Empfehlungen des Experten für berufliche Vorsorge vom obersten Organ nicht befolgt und erscheint dadurch die Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung gefährdet, meldet er dies der Aufsichtsbehörde.
Die Testate der Experten bestehen aus Gutachten und Bestätigungsformularen:
Reglemente
Expertenbestätigung für Reglementsprüfung
Arbeitgeberbestätigung gemäss Art. 1a BVV2
Expertenbestätigung Rückstellungsreglement
Gründung/Löschung/Registrierung
Expertenbestätigung (Beilage zum Gesuch um Registrierung Art. 48 BVG)
Schlussbericht zur Streichung aus dem BVG Register