Elektronische Übermittlung

Die BVSA steht Ihnen auch für eine rein elektronische Kommunikation offen .

Bitte beachten

Nur eine qualifizierte elektronische Signatur ist gemäss Art. 14 Abs. 2bis des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (OR; SR 220) der Handunterschrift gleichgestellt. Wo die BVSA eine Originalunterschrift verlangt, kann diese nur durch eine qualifizierte E-Signatur ersetzt werden.

Was ist eine «qualifizierte» elektronische Signatur?

Die qualifizierte elektronische Signatur basiert auf einer Zertifizierungsinfrastruktur, die von vertrauenswürdigen Dritten verwaltet wird: den Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten. Deren Infrastruktur bietet ausserdem Lösungen zur Identifikation bei Online-Diensten und zur Sicherung der zu übertragenden Daten. Um die Entwicklung des elektronischen Handels anzuregen, gibt der Gesetzgeber den Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis anerkennen zu lassen. Sie können so nachweisen, dass Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit der erbrachten Leistungen den geltenden Normen entsprechen. Die anerkannten Anbieterinnen geregelter und qualifizierter Zertifikate müssen die Anforderungen erfüllen, die im Bundesgesetz über die Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate vom 18. März 2016 (ZertES; SR 943.03), in der Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate vom 23. November 2016 (VZertES; SR 943.032) und in den technischen und administrativen Vorschriften über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate festgelegt sind. Die Anerkennungsstelle bewertet regelmässig die Konformität.

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Möchten Sie Ihre gesamte Korrespondenz mit der BVSA elektronisch abwickeln? Auch Verfügungen der BVSA elektronisch in Empfang nehmen?

Dafür müssen Sie

  • eine qualifizierte elektronische Signatur besitzen und
  • auf einer anerkannten Zustellplattform, gegenwärtig IncaMail oder PrivaSphere, registriert sein und diese für den Versand an die offizielle Zustelladresse der BVSA (info@bvsa.ch) nutzen können.

Die signierten Schreiben müssen in PDF-A-Format, die Beilagen in PDF-Format zugestellt werden.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mit der BVSA rein elektronisch korrespondieren möchten. Bitte bestätigen Sie damit auch, dass Sie eine qualifizierte elektronische Signatur besitzen und bei IncaMail oder PrivaSphere für den Empfang von Einschreiben registriert sind.

Möchten Sie lediglich ein vertrauliches Schreiben auf dem elektronischen Weg einreichen?

Mit dem virtuellen Briefkasten steht Ihnen ein sicheres Kontaktformular zur Verfügung. Sie können über den virtuellen Briefkasten ohne Registrierung und Bezahlung einer anerkannten Zustellplattform der BVSA vertrauliche E-Mails zukommen lassen

Elektronischer Briefkasten IncaMail

Elektronischer Briefkasten PrivaSphere

Adresse

BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA)

Schlossplatz 1 (Eingang Ochsengässli)

Postfach

5001 Aarau 1

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  • © BVSA | 26.04.2024