Die BVSA wacht darüber, dass die Organe der Einrichtungen für berufliche Vorsorge in den Kantonen Aargau und Solothurn, die Revisionsstellen für berufliche Vorsorge und die Experten für berufliche Vorsorge die gesetzlichen Vorschriften einhalten und dass das Vorsorgevermögen zweckgemäss verwendet wird, indem sie insbesondere:
- die Übereinstimmung der statutarischen und reglementarischen Bestimmungender Vorsorgeeinrichtungen und der Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit den gesetzlichen Vorschriften prüft;
- von der Vorsorgeeinrichtung sowie von der Einrichtung, die nach ihrem Zweck
der beruflichen Vorsorge dient, jährlich Berichterstattung fordern, namentlich über
ihre Geschäftstätigkeit; - Einsicht in die Berichte der Kontrollstelle und des Experten für berufliche Vorsorge
nimmt; - die Massnahmen zur Behebung von Mängeln trifft;
- Streitigkeiten betreffend das Recht der versicherten Person auf Information gemäss
den Artikeln 65a und 86b Absatz 2 BVG beurteilen; dieses Verfahren ist für die
Versicherten in der Regel kostenlos.