BVSA

Schlossplatz 1 d

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Die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) ist eine selbständige, öffentlichrechtliche Anstalt des Kantons Aargau. Grundlage bilden das kantonale Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht.

Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht (PDF, 75 KB)

Unser Auftrag

Die BVSA ist für die Aufsicht über sämtliche Einrichtungen für berufliche Vorsorge (Pensionskassen, Zusatz- und Kadereinrichtungen, Wohlfahrtsfonds usw.) mit Sitz in den Kantonen Aargau und Solothurn zuständig. Zudem beaufsichtigt die BVSA sämtliche klassische Stiftungen, die ihrer Bestimmung nach dem Kanton Aargau angehören. Sie überprüft aufgrund der periodischen Berichterstattung deren Geschäftstätigkeit und Vermögensanlage, verfügt Massnahmen zur Behebung von Mängeln, ist als Beschwerdeinstanz tätig und entscheidet u.a. über Urkundenänderungen, Teil- und Gesamtliquidationen oder Fusionen. Ferner führt die BVSA das Verzeichnis der beaufsichtigten Einrichtungen gemäss Art. 3 der Verordnung vom 22. Juni 2011 über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (BVV 1).

Die BVSA ist die von den Kantonen Aargau und Solothurn bezeichnete Anstalt gemäss Artikel 61 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und die für den Kanton Aargau zuständige Aufsicht gemäss Artikel 84 Absätze 1 und 1bis des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen Invalidenvorsorge
Schweizerisches Zivilgesetzbuch
Vereinbarung der Kantone Aargau und Solothurn über die BVG-Aufsicht

Die BVSA ist finanziell selbsttragend und erhebt für ihre Tätigkeit Gebühren, die sich nach der Gebührenordnung richten.

Gebührenordnung BVSA

Ihr Weg zur BVSA

Lageplan 2

Bürozeiten

Montag-Freitag
08:00-12:00 und 13:30-17:00

Adresse

BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA)

Schlossplatz 1 (Eingang Ochsengässli)

Postfach

5001 Aarau 1

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  • © BVSA | 19.04.2024