Sie möchten eine Einrichtung für berufliche Vorsorge mit Sitz im Kanton Aargau oder Solothurn gründen?
Bitte stimmen Sie das Vorgehen zur Gründung und Aufsichtsübernahme zuerst mit der BVSA ab. Verwenden Sie das Gründungs-Berichterstattungsformular basierend auf den massgeblichen Gesetzesgrundlagen, Art. 12 - 14 BVV 1 sowie (für das Errichten einer Stiftung nach Art. 80 ff. ZGB) eine Musterurkunde der BVSA als Vorlage (je nach Art der Vorsorgeeinrichtung).
Wir legen Ihnen nahe, uns sämtliche Unterlagen zur Vorprüfung einzureichen.