Falls Ihre Vorsorgeeinrichtung den Sitz in den Kanton Aargau oder Solothurn verlegt, ist neu die BVSA zuständig, welche die Übernahme der Aufsicht mit einer Verfügung abschliesst. Massgeblich hierfür ist insbesondere das Merkblatt «Sitzverlegung» der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden (KKBSAB). Zudem wird eine Urkundenänderung erforderlich. 

Downloads

Elektronischer Briefkasten IncaMail

Mit dem virtuellen Briefkasten steht Ihnen ein sicheres Kontaktformular zur Verfügung. Sie können über den virtuellen Briefkasten ohne Registrierung und Bezahlung einer anerkannten Zustellplattform der BVSA vertrauliche E-Mails zukommen lassen.

Link zu Seite

Mail Senden

PrivaSphere

Mit dem virtuellen Briefkasten steht Ihnen ein sicheres Kontaktformular zur Verfügung. Sie können über den virtuellen Briefkasten ohne Registrierung und Bezahlung einer anerkannten Zustellplattform der BVSA vertrauliche E-Mails zukommen lassen.

Link zu Seite

Mail Senden