BVG-registrierte Einrichtungen
WeiterlesenAusserobligatorische Vorsorgeeinrichtungen
WeiterlesenVerwaltung
WeiterlesenUnterdeckung
WeiterlesenExperte für berufliche Vorsorge
WeiterlesenRevisionsstelle
WeiterlesenNeugründung
WeiterlesenAufsichtsübernahme
WeiterlesenUrkundenänderung
WeiterlesenLiquidation
WeiterlesenDie BVSA ist die Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 61 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) für die Kantone Aargau und Solothurn. In diesem Sinne beaufsichtigt sie jede Einrichtung für berufliche Vorsorge im Sinne von Art. 48 BVG und Art. 89a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 (ZGB) in den Kantonen Aargau und Solothurn.
Die BVSA wacht darüber, dass die Organe der Einrichtungen für berufliche Vorsorge in den Kantonen Aargau und Solothurn, die Revisionsstellen für berufliche Vorsorge und die Experten für berufliche Vorsorge die gesetzlichen Vorschriften einhalten und dass das Vorsorgevermögen zweckgemäss verwendet wird, indem sie insbesondere:
- die Übereinstimmung der statutarischen und reglementarischen Bestimmungender Vorsorgeeinrichtungen und der Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit den gesetzlichen Vorschriften prüft;
- von der Vorsorgeeinrichtung sowie von der Einrichtung, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dient, jährlich Berichterstattung fordern, namentlich über ihre Geschäftstätigkeit;
- Einsicht in die Berichte der Kontrollstelle und des Experten für berufliche Vorsorge nimmt;
- die Massnahmen zur Behebung von Mängeln trifft;
- Streitigkeiten betreffend das Recht der versicherten Person auf Information gemäss den Artikeln 65a und 86b Absatz 2 BVG beurteilen; dieses Verfahren ist für die Versicherten in der Regel kostenlos.