Die BVSA ist die Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 61 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) für die Kantone Aargau und Solothurn. In diesem Sinne beaufsichtigt sie jede Einrichtung für berufliche Vorsorge im Sinne von Art. 48 BVG und Art. 89a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 (ZGB) in den Kantonen Aargau und Solothurn.
BVG-registrierte Vorsorgeeinrichtungen bezwecken die obligatorische berufliche Vorsorge gemäss Artikel 2 BVG für die Arbeitnehmer der Gründerfirma oder allfälliger angeschlossenen Unternehmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.
Diese Vorsorgeeinrichtungen führen keine obligatorische berufliche Vorsorge durch. Sie haben die Rechtsform einer Stiftung, womit die Bestimmungen gemäss Art. 80ff des Schweizerischen Ziviligesetzbuches (ZGB) gültig sind. Als berufliche Vorsorgestiftungen sind gemäss Art. 89a Absätze 6 bis 8 ZGB nur ausgewählte Artikel des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) anwendbar.
Die Verwaltung einer Einrichtung für berufliche Vorsorge gliedert sich in das oberste Organ, die Geschäftsleitung und die Vermögensverwaltung.
Eine Unterdeckung besteht, wenn am Bilanzstichtag das nach anerkannten Grundsätzen durch den Experten für berufliche Vorsorge berechnete versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital nicht durch das dafür verfügbare Vorsorgevermögen gedeckt ist.
Der Experte für berufliche Vorsorge prüft aus versicherungstechnischer Sicht, ob die Vorsorgeeinrichtung Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Er prüft zudem periodisch, ob die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Für die Prüfung der Geschäftsbücher wählt das oberste Organ eine Revisionsstelle.
Sie möchten eine Einrichtung für berufliche Vorsorge mit Sitz im Kanton Aargau oder Solothurn gründen?
Falls Ihre Vorsorgeeinrichtung den Sitz in den Kanton Aargau oder Solothurn verlegt, ist neu die BVSA zuständig, welche die Übernahme der Aufsicht mit einer Verfügung abschliesst.
Ändert sich der Zweck oder die Organisation der Stiftung, oder drängt sich aufgrund der gewandelten äusseren Umstände eine Anpassung des Namens, des Sitzes oder der Organisation der Stiftung auf, ist eine Urkundenänderung erforderlich.
Soll Ihre Einrichtung für berufliche Vorsorge liquidiert werden? Eine organisatorische Aufhebung einer Stiftung kann nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde und in einem formellen Verfahren erfolgen.
Eine Stiftung ist ein rechtlich verselbständiges Vermögens für einen besonderen Zweck. Die BVSA ist die Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 84 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 (ZGB) für Stiftungen gemäss Art. 80 ZGB ff., die nach ihren Bestimmungen dem Kanton Aargau oder einer Gemeinde im Kanton angehören.
Zur Errichtung einer Stiftung bedarf es der Widmung eines Vermögens für einen besonderen Zweck. Die Errichtung der Stiftung erfolgt dabei in der Form einer öffentlichen Urkunde oder durch eine letztwillige Verfügung.
Das oberste Stiftungsorgan bezeichnet für die Prüfung der Geschäftsbücher eine Revisionsstelle.
Ändert sich der Zweck oder die Organisation der Stiftung, oder drängt sich aufgrund der gewandelten äusseren Umstände eine Anpassung des Namens oder Sitzes der Stiftung auf, ist eine Urkundenänderung erforderlich.
Die Organe der Stiftung und die Art der Verwaltung werden gemäss Art. 83 ZGB durch die Stiftungsurkunde festgestellt.
Soll Ihre Stiftung liquidiert werden? Eine Aufhebung einer Stiftung kann lediglich mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde und in einem formellen Verfahren erfolgen.
Ist bei öffentlicher Sammlung im Kanton Aargau für gemeinnützige Zwecke nicht für die Verwaltung oder Verwendung des Sammelvermögens gesorgt, so ordnet die BVSA das Erforderliche an.
Die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts des Kantons Aargau. Sie beaufsichtigt Einrichtungen für berufliche Vorsorge in den Kantonen Aargau und Solothurn sowie klassische Stiftungen mit Wirkungsfeld im Aargau.
Die BVSA stellt hier Ihr Leitbild vor.
Die BVSA veröffentlicht ihre Geschäftsberichte der letzten fünf Jahre.
Hier finden Sie die Veranstaltungen der BVSA.
So ist die BVSA organisiert:
FAQ
Die BVSA bietet eine vollständige, rein elektronische Korrespondenz an.
Hier können Sie digitale Dokumente, wie Revisionsberichte, versicherungstechnische Gutachten oder vertrauliche Schreiben sicher, vertraulich und datenschutzkonform der BVSA zustellen.
Links zu Websites von Behörden, Vereinen und anderen Interessensgruppen, die mit der BVSA zusammenarbeiten.
Die rechtlichen Grundlagen der BVSA
Sämtliche Formulare, Merkblätter und Leitfäden zum Herunterladen im Überblick.
Die BVSA startet das neue Jahr 2026 mit einer überarbeiteten beutzerfreundlicheren Website.