Ändert sich der Zweck oder die Organisation der Stiftung, oder drängt sich aufgrund der gewandelten äusseren Umstände eine Anpassung des Namens oder Sitzes der Stiftung auf, ist eine Urkundenänderung erforderlich. Hierbei verweisen wir Sie auf die Musterurkunde der BVSA als Vorlage. Die Urkundenänderung wird von der BVSA verfügt.
Änderungen von Stiftungsurkunden müssen seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr zwingend öffentlich beurkundet werden. Demnach ist der Beizug einer Notarin oder eines Notars bei Änderungen der Stiftungsurkunde nicht mehr zwingend notwendig. Die neuen Stiftungsurkunden sowie die bescheinigten Abschriften können seit dem 1. Januar 2024 auch von der BVSA hergestellt werden.
Vor einer Urkundenänderung ist es ratsam, den Entwurf der neuen Stiftungsurkunde der BVSA zur Vorprüfung einzureichen.