Die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts des Kantons Aargau. Sie beaufsichtigt Einrichtungen für berufliche Vorsorge in den Kantonen Aargau und Solothurn sowie klassische Stiftungen mit Wirkungsfeld im Aargau.
Die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts im Sinne des Gesetzes vom 15. Januar 2013 über die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau BVSA (G-BVSA). Die BVSA wurde im Jahre 2011 im Rahmen der Strukturreform der beruflichen Vorsorge gegründet und nahm ab 1. Januar 2012 ihre Tätigkeit auf. Sie beaufsichtigt einerseits Stiftungen, die dem Kanton Aargau oder einer Aargauer Gemeinde angehören, andererseits Einrichtungen für beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Aargau. Seit 1. Januar 2018 beaufsichtigt die BVSA auch die Einrichtungen für berufliche Vorsorge mit Sitz im Kanton Solothurn.
Unser Auftrag
Die BVSA ist für die Aufsicht über sämtliche Einrichtungen für berufliche Vorsorge (Pensionskassen, Zusatz- und Kadereinrichtungen, Wohlfahrtsfonds usw.) mit Sitz in den Kantonen Aargau und Solothurn zuständig. Zudem beaufsichtigt die BVSA sämtliche klassische Stiftungen, die ihrer Bestimmung nach dem Kanton Aargau angehören. Sie überprüft aufgrund der periodischen Berichterstattung deren Geschäftstätigkeit und Vermögensanlage, verfügt Massnahmen zur Behebung von Mängeln, ist als Beschwerdeinstanz tätig und entscheidet u.a. über Urkundenänderungen, Teil- und Gesamtliquidationen oder Fusionen. Ferner führt die BVSA das Verzeichnis der beaufsichtigten Einrichtungen gemäss Art. 3 der Verordnung vom 22. Juni 2011 über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (BVV 1).
Die BVSA ist die von den Kantonen Aargau und Solothurn bezeichnete Anstalt gemäss Artikel 61 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und die für den Kanton Aargau zuständige Aufsicht gemäss Artikel 84 Absätze 1 und 1bis des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
Die BVSA ist finanziell selbsttragend und erhebt für ihre Tätigkeit Gebühren, die sich nach der Gebührenordnung richten.
Der Weg zur BVSA
Bürozeiten
Montag-Freitag
08:00-12:00 und 13:30-17:00